Kleinunternehmerregelung 2025/2026 — Was hat sich geändert?
Die wichtigsten Eckwerte und Änderungen der §19-Reform auf einen Blick.
Die neuen Eckwerte
| Bis 31.12.2024 | Ab 01.01.2025 | |
|---|---|---|
| Vorjahresgrenze | 22.000 € | 25.000 € |
| Laufende Grenze | 50.000 € (prognostiziert) | 100.000 € (tatsächlich) |
| Wechsel-Wirkung | Erst zum Folgejahr | Sofort ab überschreitendem Umsatz |
| EU-Status | Nein | Ja (über BZSt) |
Drei häufige Fragen
Was hat sich zum 01.01.2025 geändert?
Vorjahresgrenze 22.000 € → 25.000 €. Neue laufende Grenze 100.000 €. Sofortiger Wechsel statt rückwirkend.
Gibt es jetzt einen EU-Kleinunternehmer-Status?
Ja. Über das BZSt anmelden, EX-Identifikationsnummer beantragen.
Was passiert beim Überschreiten der 100.000 €?
Sofortige Pflicht zur Regelbesteuerung — ab dem Auftrag, der die Grenze sprengt.