Kleinunternehmerregelung 2025/2026 — Was hat sich geändert?

Die wichtigsten Eckwerte und Änderungen der §19-Reform auf einen Blick.

Die neuen Eckwerte

Bis 31.12.2024Ab 01.01.2025
Vorjahresgrenze22.000 €25.000 €
Laufende Grenze50.000 € (prognostiziert)100.000 € (tatsächlich)
Wechsel-WirkungErst zum FolgejahrSofort ab überschreitendem Umsatz
EU-StatusNeinJa (über BZSt)

Drei häufige Fragen

Was hat sich zum 01.01.2025 geändert?

Vorjahresgrenze 22.000 € → 25.000 €. Neue laufende Grenze 100.000 €. Sofortiger Wechsel statt rückwirkend.

Gibt es jetzt einen EU-Kleinunternehmer-Status?

Ja. Über das BZSt anmelden, EX-Identifikationsnummer beantragen.

Was passiert beim Überschreiten der 100.000 €?

Sofortige Pflicht zur Regelbesteuerung — ab dem Auftrag, der die Grenze sprengt.

Ausführlicher Ratgeber Zum Grenz-Check