Steuer-Rücklagen-Rechner
Wie viel musst du monatlich für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Krankenversicherung zurücklegen? Gib deinen erwarteten Jahresgewinn ein und sieh sofort eine realistische Schätzung — auf Basis der ESt-Formel 2025/2026 nach §32a EStG.
Erklär mir das Ergebnis
Die Berechnung verwendet die Einkommensteuer-Formel 2025/2026 (vereinfacht) inkl. Solidaritätszuschlag (entfällt für die meisten Kleinunternehmer durch Freigrenze) und Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Gewerbesteuer fällt erst über 24.500 € Gewerbeertrag an und wird auf die Einkommensteuer angerechnet — die Anrechnung ist hier vereinfacht.
Steuererklärung selbst machen
Für einfache Selbstständige reicht oft WISO Steuer oder smartsteuer. Beide kennen die Anlage EÜR + Anlage S/G und führen dich Schritt für Schritt durch die Erklärung.
* Affiliate-Links.Warum Steuer-Rücklagen das größte Liquiditätsproblem von Solo-Selbstständigen sind
Im Angestelltenverhältnis zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge monatlich direkt ab — du bekommst nur das Netto ausgezahlt. Als Selbstständiger erhältst du deine Honorare brutto, zahlst Steuern aber erst verspätet: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 ist erst im Jahr 2026 fällig. Wer das nicht einkalkuliert, gibt das Geld vorher aus und sitzt dann vor einer Nachzahlung, die er nicht mehr hat.
Das Tückische: Im ersten Jahr fliegen Selbstständige oft unter dem Radar, weil das Finanzamt noch keine Vorauszahlungen festgesetzt hat. Dann kommt nach 12–18 Monaten der erste Steuerbescheid — und gleichzeitig die Vorauszahlungen fürs laufende Jahr. Wer sich nicht vorbereitet hat, zahlt in einem Jahr doppelt.
Die Lösung ist simpel: Jeden Monat einen festen Prozentsatz des Gewinns auf ein separates Konto überweisen, das du nicht anrührst. Dieser Rechner hilft dir, den richtigen Prozentsatz zu ermitteln.
Die Einkommensteuer: Wie sie berechnet wird
Die Einkommensteuer für Selbstständige wird auf den Jahresgewinn erhoben — also auf die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben, wie sie in der Anlage EÜR ausgewiesen werden. Dazu kommen ggf. weitere Einkünfte (z. B. aus Vermietung), hier aber vereinfacht auf den gewerblichen/freiberuflichen Gewinn beschränkt.
Die Steuer folgt dem progressiven Einkommensteuertarif nach §32a EStG:
- Grundfreibetrag 2025: 12.084 € — darunter keine Einkommensteuer.
- Eingangssteuersatz: 14 % ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag.
- Progressionszone: Der Steuersatz steigt kontinuierlich von 14 % auf 42 %.
- Spitzensteuersatz: 42 % ab ca. 68.430 € zu versteuerndem Einkommen (2025).
- Reichensteuersatz: 45 % ab 277.825 € — für Kleinunternehmer in der Regel irrelevant.
Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 für die meisten Steuerzahler nicht mehr an. Die Freigrenze liegt bei einer Einkommensteuer von 18.130 € (Stand 2025) — wer weniger als ca. 68.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt keinen Soli. Kirchensteuer (8–9 % auf die Einkommensteuer) berücksichtigt dieser Rechner nicht — sie hängt von deiner Konfessionszugehörigkeit und deinem Bundesland ab.
Für verheiratete Paare gilt das Ehegattensplitting: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer auf den halben Betrag berechnet und dann verdoppelt. Das kann bei stark unterschiedlichen Einkommen erhebliche Steuervorteile bringen.
Die Gewerbesteuer: Wer zahlt, wer nicht
Gewerbesteuer fällt nur für gewerbliche Tätigkeiten an — nicht für freiberufliche. Als Freiberufler (Arzt, Rechtsanwalt, Ingenieur, Journalist, Künstler, Lehrer etc. nach §18 EStG) ist die Gewerbesteuer-Zeile im Rechner deshalb ausgeblendet.
Für Gewerbetreibende gilt:
- Freibetrag 24.500 €: Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der Gewerbeertrag über 24.500 € liegt. Wer 30.000 € Gewinn macht, zahlt Gewerbesteuer nur auf 5.500 €.
- Steuermesszahl: 3,5 % des Gewerbeertrags über dem Freibetrag ergibt den Steuermessbetrag.
- Hebesatz: Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest — er liegt typischerweise zwischen 200 % (kleine Gemeinden) und 490 % (Frankfurt, Hamburg). Der Rechner verwendet Bundesland-Mittelwerte.
- §35-Anrechnung: Die Gewerbesteuer ist nicht verloren — bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags wird sie auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei realistischen Hebesätzen unter 400 % führt das dazu, dass die effektive Mehrbelastung durch Gewerbesteuer oft gering oder null ist.
Rechenbeispiel Gewerbesteuer mit §35-Anrechnung
Gewinn: 40.000 €, Hebesatz Berlin: 410 %
- Gewerbeertrag über Freibetrag: 40.000 − 24.500 = 15.500 €
- Steuermessbetrag: 15.500 × 3,5 % = 542,50 €
- Gewerbesteuer: 542,50 × 4,10 = 2.224 €
- Anrechnung auf ESt (§35): bis zu 4 × 542,50 = 2.170 € werden von der ESt abgezogen
- Effektive Mehrbelastung durch Gewerbesteuer: 2.224 − 2.170 = ca. 54 €
Bei einem Hebesatz unter 400 % ist die Gewerbesteuer rechnerisch fast neutral — die Anrechnung übersteigt die Steuer. Bei Hebesätzen über 400 % (Hamburg 470 %, Bremen 460 %) entsteht eine echte Mehrbelastung.
Krankenversicherung: Die oft vergessene Rücklage
Als Selbstständiger bist du nicht mehr automatisch über deinen Arbeitgeber krankenversichert. Für die meisten Solo-Selbstständigen sind zwei Optionen relevant:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige beträgt 2025 ca. 230–260 € pro Monat (Mindestbemessungsgrundlage × allgemeiner Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag). Bei höheren Einnahmen steigt der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze — maximal ca. 900 € pro Monat inkl. Pflegeversicherung.
- Private Krankenversicherung (PKV): Je nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand zwischen 200 € und 800 € pro Monat. Kann für Junge und Gesunde günstiger sein, wird aber im Alter teurer.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben (Basisabsicherung) steuerlich absetzbar — das reduziert die Steuerlast und damit die notwendige Rücklage für Einkommensteuer. Dieser Rechner berücksichtigt diesen Effekt vereinfacht nicht, deshalb empfiehlt sich ein leichter Aufschlag (5–10 %) auf die ausgewiesene Rücklage.
Drei Praxisbeispiele
Beispiel 1: Freiberufliche Grafikdesignerin, 28.000 € Gewinn, Single
- Einkommensteuer auf 28.000 € (Grundtabelle): ca. 3.870 €
- Gewerbesteuer: entfällt (freiberuflich)
- Krankenversicherung: 350 €/Monat = 4.200 €/Jahr
- Gesamtrücklage pro Jahr: 3.870 + 4.200 = 8.070 €
- Empfohlene monatliche Rücklage: ca. 672 € (= 29 % des Bruttogewinns)
Beispiel 2: Gewerblicher Online-Händler, 38.000 € Gewinn, NRW, Single
- Einkommensteuer auf 38.000 €: ca. 7.400 €
- Gewerbesteuer (Hebesatz NRW 450 %): Gewerbeertrag 13.500 € → Messbetrag 472,50 € → GewSt 2.126 €
- §35-Anrechnung: 4 × 472,50 = 1.890 € → ESt reduziert auf ca. 5.510 €
- Effektive Steuerlast gesamt: 5.510 + 2.126 = 7.636 €
- Krankenversicherung: 420 €/Monat = 5.040 €/Jahr
- Monatliche Rücklage: (7.636 + 5.040) ÷ 12 = ca. 1.056 € (= 33 % des Gewinns)
Beispiel 3: IT-Berater, 65.000 € Gewinn, verheiratet (Ehegatte nicht erwerbstätig)
- Splittingtabelle: Steuer auf 32.500 € (halbes Einkommen) × 2 = ca. 7.380 € — deutlich weniger als bei Einzelveranlagung (ca. 17.500 €)
- Gewerbesteuer: je nach Bundesland 1.000–2.500 €, nach §35-Anrechnung oft fast neutral
- Krankenversicherung: 2 Personen (z. B. PKV) ca. 600 €/Monat = 7.200 €/Jahr
- Monatliche Rücklage gesamt: ca. 1.250–1.500 € — trotz hohem Gewinn durch Splitting stark entlastet
Steuervorauszahlungen: Wann das Finanzamt selbst abbucht
Ab einem bestimmten Steuerbetrag legt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest (§37 EStG): zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Vorauszahlungen basieren auf dem letzten Steuerbescheid.
Im ersten Jahr als Selbstständiger gibt es oft noch keine Vorauszahlungen — das Finanzamt kennt dein Einkommen noch nicht. Das klingt gut, ist aber eine Falle: Im zweiten Jahr kommen Steuernachzahlung für Jahr 1 und Vorauszahlungen für Jahr 2 auf einmal. Das kann schnell 8.000–15.000 € in einem einzigen Quartal bedeuten.
Empfehlung: Lege monatlich die berechnete Rücklage auf ein separates Konto — unabhängig davon, ob das Finanzamt schon Vorauszahlungen verlangt. So bist du für den ersten großen Bescheid vorbereitet.
"Was passiert, wenn…"
… ich im ersten Jahr keine Rücklagen gebildet habe?
Dann hilft nur noch die Schadensbegrenzung: Sobald der erste Steuerbescheid kommt, prüfe sofort, ob du einen Ratenzahlungsantrag stellen kannst (§222 AO). Das Finanzamt bewilligt Ratenzahlungen bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit oft kulant. Gleichzeitig solltest du ab sofort die monatliche Rücklage aufbauen, damit das zweite Jahr nicht das gleiche Problem wiederholt.
… mein Gewinn stark schwankt?
Lege in umsatzstarken Monaten mehr zurück und in schwachen Monaten weniger — aber nicht weniger als die Mindest-Rücklage für die Krankenversicherung. Fürs Steuer-Rücklage-Konto gilt: Halte immer mindestens das, was der Rechner für deinen Jahresdurchschnittsgewinn ausgibt, als Reserve vorrätig.
… ich nachträglich Betriebsausgaben entdecke, die ich vergessen habe?
Nachträgliche Betriebsausgaben reduzieren deinen Gewinn und damit die Steuerlast. Du kannst sie in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn du sie nicht monatlich erfasst hast. Das bedeutet: Die tatsächliche Steuerschuld kann niedriger sein als die Schätzung des Rechners. Lieber zu viel zurücklegen — eine Steuerrückzahlung ist ein angenehmes Problem.
… ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführe — muss ich die trotzdem zurücklegen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine ab. Der Rechner befasst sich ausschließlich mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Krankenversicherung — diese Pflichten gelten unabhängig vom §19-Status.
Typische Fehler beim Rücklagen-Planen
- Umsatz statt Gewinn einsetzen: Der Rechner fragt nach dem Jahresgewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht nach dem Umsatz. Wer seinen Umsatz eingibt, überschätzt die Steuerlast erheblich.
- Rücklage auf dem laufenden Konto lassen: Das Geld wird ausgegeben. Nur ein separates Konto, auf das du nicht im Alltag zugreifst, funktioniert als echte Rücklage.
- Krankenversicherung vergessen: Die KV ist oft der größte Posten — gerade bei der GKV mit Zusatzbeitrag. Wer nur für Steuern zurücklegt, hat am Jahresende einen Engpass bei den Versicherungsbeiträgen.
- Soli einplanen, obwohl er nicht anfällt: Für Einkommen unter ca. 68.000 € (Einzelveranlagung) fällt kein Solidaritätszuschlag an. Wer trotzdem 5,5 % extra einplant, legt unnötig viel zurück — kein Drama, aber ineffizient.
- Keine Anpassung bei Umsatzwachstum: Wer seinen Gewinn im Laufe des Jahres signifikant steigert, sollte die monatliche Rücklage anpassen. Progressive Steuertarife bedeuten: Jeder zusätzliche Euro Gewinn wird mit einem höheren Grenzsteuersatz besteuert.
Steuererklärung ohne Steuerberater
WISO Steuer und smartsteuer führen dich durch Anlage EÜR, Anlage S und Anlage G — und berechnen deine voraussichtliche Steuerlast direkt im Programm. Ideal für Kleinunternehmer ohne komplexe Steuerfälle.
* Affiliate-Links: Wir erhalten Provision, du zahlst nichts extra.Häufige Fragen zum Steuer-Rücklagen-Rechner
Wie genau ist die Steuerberechnung?
Der Rechner verwendet die vereinfachte §32a-EStG-Formel für 2025/2026 und weicht laut Test gegen den offiziellen BMF-Rechner weniger als 1 % ab. Er berücksichtigt keine Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben), Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen oder Verlustvorträge. Die Schätzung ist für Planungszwecke ausreichend — für den finalen Steuerbescheid zählt deine Steuererklärung.
Warum fällt Gewerbesteuer erst über 24.500 € an?
Der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (§11 Abs. 1 GewStG). Er soll kleine Gewerbebetriebe entlasten. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag — für Kleinunternehmer als Einzelperson ist er aber fast immer relevant.
Was ist die §35-Anrechnung und warum macht sie Gewerbesteuer fast neutral?
§35 EStG erlaubt es Gewerbetreibenden, einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anzurechnen — konkret das 4-fache des Gewerbe-Steuermessbetrags. Da die Gewerbesteuer selbst (Messbetrag × Hebesatz) bei Hebesätzen unter ~400 % die 4-fache Anrechnung nicht überschreitet, ist die effektive Mehrbelastung für viele Gewerbetreibende klein. Bei Hebesätzen über 400 % (Hamburg, Bremen) entsteht eine messbare Mehrbelastung.
Wann fangen Steuervorauszahlungen an?
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, wenn die Jahressteuerschuld voraussichtlich über 400 € liegt (§37 Abs. 5 EStG). Im ersten Jahr als Selbstständiger oft noch nicht — dann kommen im zweiten Jahr Nachzahlung und Vorauszahlungen gleichzeitig. Du kannst Vorauszahlungen beim Finanzamt auch proaktiv beantragen oder erhöhen lassen, wenn du absehen kannst, dass du mehr verdienst als im Vorjahr.
Kann ich die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?
Ja. Die Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung ist als Sonderausgaben absetzbar (§10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Einkommensteuer. Der Rechner berücksichtigt diesen Effekt nicht — die tatsächliche Steuer ist dadurch etwas niedriger als angezeigt. Als Faustregel: Pro 1.000 € KV-Jahresbeitrag sparst du ca. 200–400 € Einkommensteuer (je nach Grenzsteuersatz).
Was gilt für das Splitting bei Verheirateten genau?
Das Ehegattensplitting halbiert rechnerisch das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, berechnet die Steuer darauf und verdoppelt sie. Das nützt am meisten, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Bei zwei gleich verdienenden Partnern entsteht kein Splittingvorteil. Der Rechner setzt vereinfacht voraus, dass nur der eingegebene Gewinn das gemeinsame Einkommen ist — andere Einkunftsarten werden nicht berücksichtigt.
Gilt dieser Rechner auch für GmbH-Geschäftsführer?
Nein. GmbH-Geschäftsführer zahlen Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer auf Ebene der GmbH — erst eine Ausschüttung als Dividende löst Kapitalertragsteuer (25 %) aus. Das ist ein völlig anderes Steuersystem. Dieser Rechner gilt für Einzelunternehmer und Freiberufler (Anlage S oder G in der Steuererklärung).
Wichtige Begriffe
- Progressiver Einkommensteuertarif
- Der Steuersatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. Der erste Euro über dem Grundfreibetrag wird mit 14 % besteuert, höhere Einkommensteile mit bis zu 42 % (Spitzensteuersatz). Nicht das gesamte Einkommen wird mit dem Spitzensteuersatz besteuert — nur der Teil, der in der jeweiligen Progressionszone liegt.
- Grundfreibetrag
- Der einkommensteuerfreie Sockelbetrag: 12.084 € (2025), voraussichtlich 12.348 € (2026). Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei.
- Steuermessbetrag (Gewerbesteuer)
- Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %). Dieser Betrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die Gewerbesteuer zu erhalten.
- §35-Anrechnung
- Steuerermäßigung für Gewerbetreibende: Bis zum 4-fachen des Gewerbe-Steuermessbetrags wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Verhindert bei moderaten Hebesätzen eine echte Doppelbelastung.
- Vorauszahlung (§37 EStG)
- Vierteljährliche Einkommensteuer-Vorabzahlung, die das Finanzamt festsetzt (Fälligkeit: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Basis ist der letzte Steuerbescheid.