Tool 5 · Stand: 2026-06-22

Vorsteuer-Verlust-Rechner

Plane eine größere Investition? Sieh sofort, welche Vorsteuer dir als Kleinunternehmer entgeht — und wann sich der Verzicht lohnt.

Geplante Anschaffung

Inkl. Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).
Für Break-Even-Berechnung gegen Regelbesteuerung.

Verlust & Break-Even

Netto-Anschaffungsbetrag
Vorsteuer-Verlust
Effektive Mehrkosten als Kleinunternehmer
Break-Even-Umsatz B2B

Erklär mir das Ergebnis

Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer ziehen — der Bruttopreis ist also dein realer Einkaufspreis. Im B2B-Geschäft (Kunden ziehen selbst Vorsteuer) zahlt sich der Verzicht oft schon bei einer einzigen größeren Investition aus.

Wechsel zur Regelbesteuerung sauber dokumentieren

sevdesk oder lexoffice erleichtern den Wechsel: USt-Voranmeldungen, Vorsteuer-Konten und ELSTER-Übermittlung sind voreingestellt.

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Vorsteuer: Was du als Kleinunternehmer nicht bekommst

Jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen kauft, zahlt im Bruttopreis enthaltene Umsatzsteuer — die sogenannte Vorsteuer. Wer regelbesteuert ist, holt sich diese Steuer vom Finanzamt zurück. Du als Kleinunternehmer nicht.

Das macht jede Investition teurer als sie es für einen Regelbesteuerten wäre. Ein neuer Laptop für 1.190 € brutto kostet dich effektiv 1.190 € — einen Regelbesteuerten nur 1.000 €, weil er 190 € Vorsteuer zurückbekommt. Bei einem einzelnen Laptop fällt das kaum ins Gewicht. Bei einer Kameraausrüstung für 4.760 €, einem Buchungssystem für 2.380 €/Jahr oder einer neuen Arbeitsstation für 7.140 € summiert es sich schnell auf eine Zahl, die man nicht mehr ignorieren kann.

Der Rechner macht genau diese Rechnung transparent: Bruttopreis rein, sofort sehen wie viel Vorsteuer drinsteckt — und ob dein aktueller Umsatz hoch genug ist, dass ein Wechsel zur Regelbesteuerung sich grundsätzlich lohnen würde.

Wie die Berechnung funktioniert

Die Vorsteuer steckt im Bruttopreis nach der Formel Brutto ÷ (1 + Steuersatz) × Steuersatz. Bei 19 % und einem Bruttopreis von 5.950 € ergibt das: 5.950 ÷ 1,19 × 0,19 = 950 € Vorsteuer. Der Nettobetrag ist 5.000 €. Als Kleinunternehmer zahlst du 5.950 €, ein Regelbesteuerter effektiv nur 5.000 €.

Den Break-Even-Umsatz berechnet der Rechner mit einer vereinfachten Annahme: etwa 8 % des Jahresumsatzes fließen in umsatzsteuerpflichtige Betriebsausgaben. Das ist eine grobe Näherung für Dienstleister ohne viel Material-Einkauf. Wer hardware-intensiv arbeitet — Fotograf, Produktdesigner, Tontechniker — liegt oft deutlich höher. Für diese Fälle rechnet der Jahresvergleich-Rechner genauer, weil du dort deine tatsächlichen Ausgaben eingibst.

Einmalinvestitionen vs. laufende Kosten: ein wichtiger Unterschied

Nicht jeder Vorsteuer-Verlust wiegt gleich schwer. Bei einer einmaligen Anschaffung — neuer Schreibtisch, Mikrofon, Telefon — entsteht der Verlust einmal und ist erledigt. Bei laufenden Kosten entsteht er Jahr für Jahr, und das summiert sich.

Nehmen wir Software-Abonnements als Beispiel. Adobe Creative Cloud kostet Selbstständige aktuell ca. 65 €/Monat (brutto), das sind rund 780 €/Jahr. Darin stecken ca. 125 € Vorsteuer, die du als Kleinunternehmer nicht siehst. Kommen Buchungssoftware (z. B. lexoffice, ~20 €/Monat brutto = ~38 € Vorsteuer/Jahr), Cloud-Speicher, Projektmanagement-Tools und ähnliches dazu, kann man als Soloselbstständiger schnell bei 300–500 € jährlichem Vorsteuer-Verlust aus reinen Software-Abos landen — ohne eine einzige Hardware-Investition.

Über fünf Jahre sind das 1.500–2.500 €, die dir entgehen. Kein Betrag, der allein für einen §19-Verzicht reicht, aber einer, der in der Gesamtrechnung zählt.

Konkrete Beispiele nach Berufsfeld

Texterin / Texter: Laptop 1.190 € (190 € Vorsteuer), Adobe Acrobat 18 €/Monat brutto (35 € Vorsteuer/Jahr), Recherche-Tools 12 €/Monat brutto (23 € Vorsteuer/Jahr). Jährlicher Vorsteuer-Verlust aus laufenden Kosten: ca. 60 €. Einmalig beim Laptop: 190 €. Über fünf Jahre: rund 490 €. Kaum ein Argument für den Wechsel.

Fotograf / Kameramann: Kamera-Setup 7.140 € brutto (1.140 € Vorsteuer), Speicherkarten + Zubehör 595 € (95 € Vorsteuer), Adobe CC 780 €/Jahr brutto (125 € Vorsteuer/Jahr). Jährliche laufende Verluste ca. 125 €, einmalig beim Equipment fast 1.250 €. Wenn alle zwei Jahre neues Equipment kommt, summieren sich die einmaligen Verluste auf 2.500–3.000 € in fünf Jahren. Hier lohnt sich das Nachrechnen.

Web-Entwickler: Macbook 2.975 € brutto (475 € Vorsteuer), diverse SaaS-Tools 50 €/Monat brutto gesamt (95 € Vorsteuer/Jahr), Hosting/Domain 360 €/Jahr brutto (57 € Vorsteuer/Jahr). Jährliche laufende Verluste ca. 150 €, einmalig ca. 475 €. Über fünf Jahre mit je einem neuen Gerät: rund 1.700 €. Im mittleren Bereich — die Entscheidung hängt vor allem vom Anteil der B2B-Kunden ab.

Wann dieser Verlust wirklich zählt

Eine einzelne Anschaffung sollte nie der Auslöser für einen §19-Verzicht sein. Die 5-Jahres-Bindung ist zu lang, als dass man sie wegen eines Laptops eingehen sollte. Relevant wird der Vorsteuer-Verlust als Entscheidungsfaktor erst, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig zutreffen: regelmäßig hohe umsatzsteuerpflichtige Ausgaben, überwiegende B2B-Kundschaft, und eine realistische Einschätzung, dass sich das in den nächsten fünf Jahren nicht grundlegend ändert.

Wer dagegen hauptsächlich Privatpersonen bedient oder kaum Investitionen tätigt, für den ist der entgangene Vorsteuerabzug ein akzeptabler Preis für die deutlich einfachere Buchhaltung.

Häufige Fragen

Gilt der 7 %-Satz auch für Betriebsausgaben?

Ja, für bestimmte Kategorien. Bücher und Fachzeitschriften zum Beispiel werden mit 7 % besteuert. Auch manche Lebensmittel oder kulturelle Dienstleistungen fallen unter den ermäßigten Satz. Für die meisten Betriebsausgaben — Software, Hardware, Werbung, Miete — gilt aber 19 %.

Was ist, wenn die Eingangsrechnung keine USt ausweist?

Dann gibt es keine Vorsteuer zu ziehen — für niemanden. Das passiert bei Rechnungen anderer Kleinunternehmer, bei steuerfreien Umsätzen (bestimmte Versicherungs- oder Bildungsleistungen) oder bei Reverse-Charge-Rechnungen aus dem EU-Ausland. In all diesen Fällen entsteht für dich kein Vorsteuer-Verlust.

Kann ich Vorsteuer rückwirkend geltend machen, wenn ich später wechsle?

Grundsätzlich nein. Vorsteuer wird im Voranmeldungszeitraum geltend gemacht, in dem die Leistung erbracht wurde. Wer im Januar einen Laptop kauft und erst im Juli wechselt, kann die Januar-Vorsteuer nicht mehr ziehen. Ausnahme: Bei Wirtschaftsgütern, die du noch mehrere Jahre nutzt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG möglich sein — das ist aber ein Spezialfall und erfordert Steuerberater-Beratung.

Zählen Ausgaben ohne ordnungsgemäße Rechnung?

Nein. Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zwingend. Kassenzettel ohne Steuernummer, handgeschriebene Quittungen oder Belege ohne Leistungsbeschreibung reichen nicht. Das ist übrigens ein Grund mehr, als Regelbesteuerter sorgfältiger mit der Belegsammlung zu sein als als Kleinunternehmer.

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Hinweis: Der Break-Even-Umsatz basiert auf einer vereinfachten Annahme (8 % des Umsatzes als umsatzsteuerpflichtige Ausgaben). Für eine individuelle Entscheidung — insbesondere wegen der 5-Jahres-Bindung nach §19 Abs. 2 UStG — empfiehlt sich der ausführliche Vergleichs-Rechner oder ein Gespräch mit dem Steuerberater. Quellen: §15 UStG (Vorsteuerabzug), §15a UStG (Berichtigung).