PDF mit korrektem §19-Hinweis und allen Pflichtangaben nach §14 UStG. Druck-Vorschau direkt im Browser, kein Upload.
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Hinweis E-Rechnung 2026: Seit dem 01.01.2025 müssen B2B-Empfänger E-Rechnungen empfangen können. Ab 2026 werden E-Rechnungen für viele Sender Pflicht. Kleinunternehmer sind aktuell von der Ausstellungspflicht ausgenommen, müssen aber empfangsbereit sein. Für E-Rechnungs-Formate (XRechnung, ZUGFeRD) nutze bitte ein dediziertes Tool — dieser Generator erstellt ein klassisches PDF.
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Wenn du regelmäßig Rechnungen schreibst…
…lohnt sich ein professionelles Tool: Papierkram ist gerade für Solo-Selbstständige günstig und beherrscht XRechnung/ZUGFeRD direkt.
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss enthalten: vollständiger Name & Anschrift Absender + Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Entgelt, im Fall §19 UStG: Hinweis auf die Befreiung.
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