E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 2026

Stand: 2026-04-27 · Lesezeit ca. 6 Min.

Die E-Rechnung kommt schrittweise — auch für Kleinunternehmer. Was du wirklich umsetzen musst, was nur „nice to have" ist und welche Stichtage 2026 zählen.

Die wichtigsten Stichtage

Was ist eigentlich eine „E-Rechnung"?

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Datenformat — kein PDF, kein Word-Dokument, kein E-Mail-Text. Akzeptierte Formate in Deutschland:

Klassische PDFs (selbst wenn elektronisch versendet) sind keine E-Rechnungen im rechtlichen Sinne. Sie heißen technisch „sonstige Rechnungen".

Was musst du als Kleinunternehmer 2026 konkret tun?

Empfangspflicht (seit 01.01.2025)

Du musst E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Praktisch heißt das:

Sendepflicht (für Kleinunternehmer voraussichtlich erst ab 2028)

Bis dahin darfst du weiterhin klassische PDFs verschicken — sofern dein Empfänger zustimmt. Aber: Manche B2B-Kunden verlangen schon heute aktiv E-Rechnungen. Wer früh umstellt, hat einen Vertriebs-Vorteil.

Drei Wege zur eigenen E-Rechnung

  1. Buchhaltungssoftware nutzen: Die einfachste Variante. lexoffice, sevdesk & Co. können XRechnung/ZUGFeRD direkt erzeugen.
  2. Online-Generator: Es gibt kostenlose Tools wie das E-Rechnungs-Portal des BMWK oder den XRechnung-Generator des KoSIT.
  3. Manuell: Theoretisch möglich, aber unpraktisch — XML wäre per Hand zu schreiben.

Übergangsregeln und Ausnahmen

Praktischer Tipp für 2026

Wenn du primär B2B-Kunden bedienst und noch klassische PDFs verschickst: Stell jetzt schon auf eine Buchhaltungssoftware um, die E-Rechnung kann. Spätestens 2027/2028 ist es Pflicht — und wer es früh übt, hat keinen Stress.

Quelle: BMF-Schreiben 15.10.2024 zur Einführung der E-Rechnung.