Hochrechnung des Umsatzes bei unterjähriger Gründung

Stand: 2026-04-27 · Lesezeit ca. 4 Min.

Wer mitten im Jahr gründet, hat ein Problem mit der 25.000 €-Grenze: Sie gilt nicht für die tatsächlich erzielten Einnahmen, sondern für den auf 12 Monate hochgerechneten Jahresumsatz. So funktioniert die Rechnung — mit Sonderfällen.

Die Grundformel

Bei einer Gründung im Laufe des Jahres wird der erzielte Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet:

Hochgerechneter Jahresumsatz = (tatsächlicher Umsatz / aktive Monate) × 12

Wichtig: Angefangene Kalendermonate zählen voll. Wer am 28. April gründet, ist mit 9 aktiven Monaten (April–Dezember) im Geschäft.

Drei Beispiele

Beispiel 1: Gründung im April

Tania gründet am 28.04.2025 ihr Solo-Coaching-Business. Bis Jahresende erwartet sie 18.000 € Umsatz (April–Dezember = 9 Monate).

Hochgerechnet: 18.000 € / 9 × 12 = 24.000 € → unter 25.000 €, sie ist im Gründungsjahr Kleinunternehmerin.

Beispiel 2: Gründung im September

Falk gründet am 15.09.2025 als IT-Consultant. Bis Jahresende erzielt er 8.000 € Umsatz (Sept.–Dez. = 4 Monate).

Hochgerechnet: 8.000 € / 4 × 12 = 24.000 € → ebenfalls unter 25.000 €. Auch Kleinunternehmer.

Beispiel 3: Gründung im November mit großem Auftrag

Mira gründet am 02.11.2025 und schließt im November einen Beratungsauftrag über 5.000 € ab. Im Dezember weitere 1.500 €.

Hochgerechnet: 6.500 € / 2 × 12 = 39.000 € → über 25.000 €. Achtung: Auch bei eigentlich „kleiner" Tätigkeit kann ein einzelner großer Auftrag im Gründungsmonat reichen, um die Schwelle zu sprengen.

Wann gilt die Hochrechnung NICHT?

Die Hochrechnung greift nur im Gründungsjahr. Ab dem zweiten Geschäftsjahr zählt der tatsächliche Vorjahresumsatz — ohne Hochrechnung.

Beispiel: Tania (Beispiel 1) hat 2025 tatsächlich 18.000 € Umsatz. 2026 zählt für die Vorjahresgrenze nicht der hochgerechnete Wert (24.000 €), sondern der tatsächliche (18.000 €). Sie ist auch 2026 problemlos Kleinunternehmerin.

Konsequenz aus der Reform 2025

Vor 2025 musste man die Hochrechnung gegen 22.000 € prüfen — heute gegen 25.000 €. Die zusätzliche 100.000 €-Grenze gilt im Gründungsjahr nicht hochgerechnet: Hier zählt der tatsächliche Umsatz im laufenden (Rest-)Jahr.

Praktische Tipps

Den hochgerechneten Wert kannst du mit unserem Hochrechnungs-Tool live berechnen.