Hochrechnung des Umsatzes bei unterjähriger Gründung
Wer mitten im Jahr gründet, hat ein Problem mit der 25.000 €-Grenze: Sie gilt nicht für die tatsächlich erzielten Einnahmen, sondern für den auf 12 Monate hochgerechneten Jahresumsatz. So funktioniert die Rechnung — mit Sonderfällen.
Die Grundformel
Bei einer Gründung im Laufe des Jahres wird der erzielte Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet:
Hochgerechneter Jahresumsatz = (tatsächlicher Umsatz / aktive Monate) × 12
Wichtig: Angefangene Kalendermonate zählen voll. Wer am 28. April gründet, ist mit 9 aktiven Monaten (April–Dezember) im Geschäft.
Drei Beispiele
Beispiel 1: Gründung im April
Tania gründet am 28.04.2025 ihr Solo-Coaching-Business. Bis Jahresende erwartet sie 18.000 € Umsatz (April–Dezember = 9 Monate).
Hochgerechnet: 18.000 € / 9 × 12 = 24.000 € → unter 25.000 €, sie ist im Gründungsjahr Kleinunternehmerin.
Beispiel 2: Gründung im September
Falk gründet am 15.09.2025 als IT-Consultant. Bis Jahresende erzielt er 8.000 € Umsatz (Sept.–Dez. = 4 Monate).
Hochgerechnet: 8.000 € / 4 × 12 = 24.000 € → ebenfalls unter 25.000 €. Auch Kleinunternehmer.
Beispiel 3: Gründung im November mit großem Auftrag
Mira gründet am 02.11.2025 und schließt im November einen Beratungsauftrag über 5.000 € ab. Im Dezember weitere 1.500 €.
Hochgerechnet: 6.500 € / 2 × 12 = 39.000 € → über 25.000 €. Achtung: Auch bei eigentlich „kleiner" Tätigkeit kann ein einzelner großer Auftrag im Gründungsmonat reichen, um die Schwelle zu sprengen.
Wann gilt die Hochrechnung NICHT?
Die Hochrechnung greift nur im Gründungsjahr. Ab dem zweiten Geschäftsjahr zählt der tatsächliche Vorjahresumsatz — ohne Hochrechnung.
Beispiel: Tania (Beispiel 1) hat 2025 tatsächlich 18.000 € Umsatz. 2026 zählt für die Vorjahresgrenze nicht der hochgerechnete Wert (24.000 €), sondern der tatsächliche (18.000 €). Sie ist auch 2026 problemlos Kleinunternehmerin.
Konsequenz aus der Reform 2025
Vor 2025 musste man die Hochrechnung gegen 22.000 € prüfen — heute gegen 25.000 €. Die zusätzliche 100.000 €-Grenze gilt im Gründungsjahr nicht hochgerechnet: Hier zählt der tatsächliche Umsatz im laufenden (Rest-)Jahr.
Praktische Tipps
- Spät im Jahr gründen: Viele Solo-Selbstständige gründen formell am 1. Dezember, fakturieren aber erst ab Januar. So fängt man mit einem „leeren" Gründungsjahr an und nutzt die volle 25.000 €-Schwelle erst im Folgejahr — ohne Hochrechnung.
- Auftrags-Splitting: Wer einen großen Auftrag im Gründungsjahr hat, kann ihn (in Absprache mit dem Kunden) in Teilrechnungen splitten und die Hauptbeträge ins Folgejahr legen.
- Frühzeitig mit Steuerberater sprechen: Die Wahl Kleinunternehmer / Regelbesteuerung wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung getroffen. Korrekturen sind aufwändig.
Den hochgerechneten Wert kannst du mit unserem Hochrechnungs-Tool live berechnen.