GbR oder Einzelunternehmen — was ist günstiger als Kleinunternehmer?

Stand: 2026-06-22 · Lesezeit ca. 6 Min.

Zwei Solos starten gemeinsam ein Projekt — ein Online-Shop, eine Designagentur, ein Coaching-Duo. Sofort steht die Frage im Raum: Gründen wir eine GbR, oder bleibt jeder besser sein eigenes Einzelunternehmen? Beide Wege funktionieren mit der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, unterscheiden sich aber bei Haftung, Buchhaltung und der Behandlung der Umsatzgrenzen erheblich.

Die zwei Rechtsformen im Schnellüberblick

Das Einzelunternehmen ist die schlankste Form selbstständiger Tätigkeit: eine Person, eine Gewerbeanmeldung (oder Anmeldung beim Finanzamt bei Freiberuflern), keine eigene Rechtsperson. Buchhalterisch existiert nur „du als Unternehmer".

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach §705 BGB entsteht, sobald sich zwei oder mehr Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen — schriftlich oder mündlich. Sie ist seit der MoPeG-Reform 2024 rechtsfähig und kann seither auch ins neue Gesellschaftsregister eingetragen werden (eGbR), zwingend ist das aber nur in Sonderfällen wie dem Grundstückserwerb.

§19 UStG: Wie wird die Umsatzgrenze berechnet?

Wichtigster Unterschied für Kleinunternehmer: Die Grenzen von 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) gelten pro Unternehmer. Ein Einzelunternehmer ist ein eigener Unternehmer, eine GbR ist ein eigener Unternehmer.

Das ergibt drei Konstellationen, die in der Praxis oft verwechselt werden:

KonstellationWie viele §19-Grenzen?
Zwei getrennte Einzelunternehmen2 × 25.000 € = bis zu 50.000 € gemeinsamer Umsatz möglich
Eine GbR mit zwei Gesellschaftern1 × 25.000 € — die GbR selbst ist der Unternehmer
GbR + zusätzlich eigene Einzeltätigkeit eines Gesellschafters2 separate §19-Grenzen — GbR und Einzelunternehmen werden getrennt geprüft

Wer also zu zweit eine gemeinsame Tätigkeit aufbaut, halbiert mit der GbR-Gründung effektiv den Spielraum unter der Kleinunternehmer-Grenze. Bei zwei getrennten Einzelunternehmen dagegen kann jede Person bis zur eigenen Grenze umsatzsteuerfrei abrechnen — vorausgesetzt, die Tätigkeiten sind tatsächlich getrennt und es liegt keine verdeckte Mitunternehmerschaft vor.

Haftung: Der größte Unterschied

Beim Einzelunternehmen haftet der Inhaber unbegrenzt mit seinem Privatvermögen — das ist bekannt. Bei der GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch: Ein Gläubiger kann jeden einzelnen Gesellschafter für die volle Schuld in Anspruch nehmen, unabhängig von der internen Aufteilung. Wer 10 % der Gesellschaftsanteile hält, kann am Ende für 100 % der offenen Rechnungen geradestehen müssen.

Das ist der entscheidende Punkt für die Wahl der Rechtsform: Wer eine Geschäftsidee mit Wareneinkauf, Lieferantenkrediten oder Mietverträgen plant, sollte die GbR-Haftung sehr bewusst eingehen. Reine Dienstleistungs-Duos (zwei Texter, zwei Trainer) haben ein deutlich überschaubareres Risiko.

Buchhaltung und Steuererklärung

Solange Umsätze und Gewinne unter den Schwellen des §241a HGB bzw. §141 AO bleiben (800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn), reicht für beide Rechtsformen die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Der Aufwand pro Jahr unterscheidet sich aber:

PflichtEinzelunternehmenGbR
EÜR (Anlage EÜR)1 ×1 × für die GbR
EinkommensteuererklärungInhaberjeder Gesellschafter einzeln
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellungentfälltzusätzlich erforderlich
Gewerbesteuererklärung (bei gewerblicher Tätigkeit)InhaberGbR (ein Erklärung für die Gesellschaft)

Die Feststellungserklärung ist die zusätzliche Hürde der GbR: Das Finanzamt stellt darin den Gesamtgewinn der GbR fest und verteilt ihn auf die Gesellschafter; jeder übernimmt seinen Anteil dann in die eigene Einkommensteuer. Praktisch heißt das: drei Steuererklärungen statt einer.

Gewerbesteuer: Ein wichtiger Vorteil der GbR

Bei der Gewerbesteuer wirkt der Freibetrag von 24.500 € nach §11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG pro Unternehmer. Eine gewerbliche GbR hat einen Freibetrag, jedes Einzelunternehmen hat ebenfalls einen.

Konkret: Zwei Einzelunternehmer mit je 24.000 € Gewerbeertrag zahlen jeweils null Gewerbesteuer. Erwirtschaftet dieselbe Konstellation als GbR 48.000 €, fällt auf 48.000 € − 24.500 € = 23.500 € Gewerbesteuer an. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das rund 3.290 € pro Jahr. Die zahlt zwar formal die GbR, sie wird aber bei den Gesellschaftern nach §35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet — der Effekt ist bei Solos mit niedrigen ESt-Sätzen häufig nur teilweise neutralisiert.

Reine Freiberufler-GbR (z. B. zwei Journalisten, zwei Architekten) zahlt keine Gewerbesteuer — solange wirklich nur freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Sobald eine GbR teilweise gewerblich tätig wird, droht die Abfärbetheorie: Im schlimmsten Fall werden alle Einkünfte gewerblich umqualifiziert. Hier lohnt eine saubere Trennung — notfalls über zwei Gesellschaften.

Anmeldung und laufende Kosten

Entscheidungshilfe: Welche Form passt?

Ein paar pragmatische Faustregeln:

Beispielrechnung: Designstudio mit 35.000 € Jahresumsatz

Zwei Grafikdesignerinnen erwirtschaften zusammen 35.000 € Umsatz, je 17.500 €.

Bei einem rein gemeinsamen Auftritt mit geringen Umsätzen ist die GbR häufig die teurere Variante — sowohl bei Bürokratie als auch bei der USt-Schwelle. Erst ab einer klaren gemeinsamen Geschäftslogik und höherem Umsatz dreht sich das Bild.

Das GbR-Bankkonto — unterschätzte Pflicht

In der Praxis scheitern viele Gründerduos nicht am Gesellschaftsvertrag, sondern am Bankkonto. Kein deutsches Kreditinstitut ist verpflichtet, einer GbR ein Geschäftskonto zu eröffnen — tatsächlich lehnen viele Direktbanken GbRs pauschal ab. Die ING, die DKB und einige Neobanken vergeben entweder kein GbR-Konto oder verlangen seit MoPeG dafür einen Handelsregistereintrag im Gesellschaftsregister. Wer ohne eigenes GbR-Konto arbeitet und Zahlungen über Privatkonten abwickelt, riskiert Probleme bei der Betriebsprüfung — der Prüfer wird fragen, warum Geschäfts- und Privatströme vermischt sind.

Für Einzelunternehmer ist das überschaubar: Banken akzeptieren problemlos ein Einzelunternehmer-Geschäftskonto auf den eigenen Namen. Das erleichtert die Buchhaltung erheblich, ohne großen Aufwand bei der Eröffnung.

MoPeG 2024: Was sich für bestehende und neue GbRs geändert hat

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Modernisierungsgesetz des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Das wichtigste Ergebnis für den Alltag: Die GbR ist nun ausdrücklich rechtsfähig, wenn sie am Rechtsverkehr teilnimmt — was faktisch für fast jede gewerbliche GbR gilt. Praktisch bedeutet das, dass Verträge, Konten und Klagen im Namen der GbR selbst laufen.

Neu ist auch das freiwillige Gesellschaftsregister. Wer sich dort als eGbR einträgt, kann Grundstücke kaufen, sich ins Handelsregister eintragen lassen und wirkt nach außen verbindlicher. Für die meisten kleinen Dienstleistungs-GbRs ist die Eintragung nicht nötig — sie lohnt sich vor allem, wenn ihr gemeinsames Vermögen aufbaut oder größere Verträge abschließt. Die Eintragung kostet je nach Notar und Registergericht 100 bis 300 €, schafft aber Rechtssicherheit und erleichtert die Kontoöffnung bei restriktiveren Banken.

Was passiert, wenn man sich trennt?

Eine GbR endet, wenn ein Gesellschafter kündigt, stirbt oder die Gesellschaft aufgelöst wird. Im Steuerrecht ist die Auflösung ein eigenes Ereignis: Der anteilige Firmenwert, gemeinsam angeschaffte Gegenstände und offene Forderungen müssen final bilanziert und verteilt werden. Das ist auch bei kleinen GbRs ohne nennenswertes Anlagevermögen aufwendiger als das schlichte Einstellen einer Einzeltätigkeit.

Bei zwei Einzelunternehmen ist der Ausstieg deutlich unkomplizierter: Jede Person stellt ihre Tätigkeit einfach ein, geht in Elternzeit, wechselt in ein Angestelltenverhältnis oder macht gemeinsam weiter — ohne dass das Ausscheiden eines Partners die Struktur des anderen berührt. Gerade für Kooperationen, die auf Projektbasis entstehen und wieder enden, spricht das klar für getrennte Einzelunternehmen.

Typische Berufsbilder — was passt für wen?

Zwei Entwickler bauen gemeinsam Kundenprojekte. Jeder bringt seine eigene Kundschaft mit, jeder fakturiert getrennt. Solange die Arbeit nicht über ein gemeinsames Projektkonto läuft und die Kunden beide Einzelpersonen kennen und beauftragen, gibt es keinen zwingenden Grund zur GbR. Das spart die Feststellungserklärung und lässt jedem seinen eigenen §19-Spielraum.

Zwei Coaches hingegen treten unter einer gemeinsamen Marke auf, bewerben gemeinsame Seminare und teilen sich Einnahmen: Hier ist die GbR de facto schon entstanden, ob man will oder nicht — der gemeinsame Außenauftritt und die geteilten Einnahmen sind klassische Merkmale einer (verdeckten) Mitunternehmerschaft. In diesem Fall ist es sicherer, eine GbR formal zu gründen und einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, statt sich auf die Fiktion zweier Einzelunternehmen zu verlassen.

Für Kreativduos wie Fotografen, Illustratoren oder Musiker gilt Ähnliches: Wenn ein gemeinsamer Unternehmensname existiert, gemeinsame Rechnungen gestellt werden oder Equipmentanschaffungen zusammen getragen werden, schaut das Finanzamt im Zweifel genauer hin. Ein gut gemachter Gesellschaftsvertrag ist dann günstiger als ein Streit im Nachhinein.

Häufige Fragen

Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja — die GbR ist selbst Unternehmer im Sinne des §19 UStG. Solange der Gesamtumsatz der GbR im Vorjahr unter 25.000 € blieb und im laufenden Jahr die 100.000 € nicht überschreitet, kann die GbR ohne Umsatzsteuer abrechnen. Der Umsatz der einzelnen Gesellschafter in ihren jeweiligen Einzelunternehmen zählt dabei nicht mit — und umgekehrt.

Muss der GbR-Vertrag notariell beurkundet werden?

Nein, in aller Regel nicht. Für eine gewöhnliche Dienstleistungs- oder Handels-GbR reicht ein schriftlicher privatschriftlicher Vertrag ohne Notar. Ausnahme: Wenn zur Gesellschaft Grundstücke oder GmbH-Anteile eingebracht werden, ist Notarform vorgeschrieben. Auch ohne Notarpflicht sollte ein sorgfältig formulierter Vertrag vorhanden sein — besonders die Regelungen zur Gewinnverteilung und zum Ausscheiden sind in vielen Streitfällen das einzige, was eine teure Auseinandersetzung verhindert.

Wie melden zwei Gründer eine GbR beim Finanzamt an?

Jeder Gesellschafter füllt für sich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und gibt dabei an, an einer GbR beteiligt zu sein. Zusätzlich füllt die GbR selbst einen Fragebogen aus — auf Anforderung des Finanzamts oder aktiv eingereicht. Die GbR erhält dann eine eigene Steuernummer. Für das Gewerbe muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung einreichen, da das Gewerberecht die GbR-Gesellschafter einzeln erfasst.

Was ist mit dem Gewerbesteuer-Freibetrag, wenn ein Gesellschafter auch ein Einzelunternehmen hat?

Der Freibetrag von 24.500 € gilt separat für die GbR und separat für jedes Einzelunternehmen des Gesellschafters. Er verdoppelt sich aber nicht automatisch für die Person — die GbR hat ihren eigenen Freibetrag, das Einzelunternehmen seinen. Querverrechnungen sind nicht möglich. Wer also in einer GbR und gleichzeitig solo tätig ist, profitiert von zwei Freibeträgen, trägt aber auch zwei Erklärungspflichten.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und kein Ersatz für steuerlichen oder rechtlichen Rat. Für Entscheidungen zur Rechtsformwahl wende dich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Kurzfazit

Für die meisten kleinen Kooperationen gilt: Getrennte Einzelunternehmen sind bürokratisch einfacher, lassen jedem seine eigene §19-Grenze und halten die steuerliche Trennung sauber. Eine GbR rechtfertigt sich dann, wenn ein echter gemeinsamer Außenauftritt, gemeinsame Vermögensgegenstände oder ein belastbarer gemeinsamer Vertrieb entsteht. Der Gesellschaftsvertrag gehört in jedem Fall dazu — nicht als Formalität, sondern als Absicherung für den Fall, dass das Duo irgendwann kein Duo mehr ist. Wer beides kombiniert (eigene Einzeltätigkeit plus Beteiligung an einer GbR), sollte die Trennung der Einnahmenströme von Anfang an sauber dokumentieren — getrennte Konten, separate Rechnungen, klare Zuordnung in der EÜR.