Kleinunternehmer und EU-Ausland: Was ist neu seit 2025?

Stand: 2026-04-27 · Lesezeit ca. 6 Min.

Bis Ende 2024 endete die Kleinunternehmer-Welt an der deutschen Grenze. Seit dem 01.01.2025 gibt es das EU-Kleinunternehmer-Verfahren — ein erstmaliger gemeinsamer Status für grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU. Was bedeutet das konkret?

Die alte Lage (bis 2024)

Wer als deutscher Kleinunternehmer Leistungen oder Waren an einen Endkunden in einem anderen EU-Staat erbracht hat, musste sich entweder dort umsatzsteuerlich registrieren oder über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) abrechnen. §19 UStG galt nur national — im EU-Ausland war man immer Regelbesteuerter.

Die neue Lage (seit 2025)

Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 wurde der EU-Kleinunternehmer-Status eingeführt. Voraussetzungen:

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann auch in anderen EU-Staaten Rechnungen ohne ausländische USt stellen — quasi als „europäischer Kleinunternehmer". Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das BZStOnline-Portal. Quartalsweise wird eine zusammenfassende Meldung der EU-Umsätze abgegeben.

Praxisbeispiel

Beispiel: Ein deutscher Solo-UX-Designer mit 18.000 € Umsatz arbeitet auch für Kunden in Österreich (5.000 €) und den Niederlanden (3.000 €). Insgesamt 26.000 € EU-weit.

Was zählt nicht zum EU-Kleinunternehmer-Status?

Wichtige Ausnahmen:

Vor- und Nachteile auf einen Blick

VorteilNachteil
Keine USt-Registrierung im Ausland nötigEX-Nummer beim BZSt beantragen (einmalig)
Einfache Quartalsmeldung statt OSSNationale Schwellen-Recherche pro Zielland
Wettbewerbsvorteil bei Endkunden im AuslandBei Schwellen-Überschreitung sofortige Pflicht zur USt-Registrierung dort

Wann lohnt sich die EU-Anmeldung?

Sie lohnt sich praktisch immer für Solos mit B2C-Kunden in mehreren EU-Ländern. Wer ausschließlich B2B mit Reverse-Charge bedient, braucht den Status meist nicht. Wer in nur einem Land über die nationale Schwelle wachsen will, braucht ohnehin eine ausländische Registrierung.

Die Anmeldung beim BZSt ist kostenlos. Quelle: BZSt-Information zur EU-Kleinunternehmerregelung.