Kleinunternehmer-Steuererklärung — Anlage EÜR ausfüllen
Als Kleinunternehmer reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG. Du musst keine doppelte Buchführung machen, keine Bilanz erstellen — aber die Anlage EÜR korrekt ausfüllen. Ein Leitfaden durch die wichtigsten Felder.
Was ist die Anlage EÜR?
Eine standardisierte Excel-ähnliche Aufstellung deiner Betriebseinnahmen und -ausgaben. Du gibst sie elektronisch über ELSTER zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Sie ist Pflicht für jeden, der eine EÜR macht — also alle Solo-Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Gewerbetreibenden ohne Bilanzpflicht.
Die Struktur
Die Anlage EÜR ist in mehrere Blöcke gegliedert:
- Stammdaten (Name, Steuernummer, Art der Tätigkeit, Beginn/Ende)
- Betriebseinnahmen — alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit
- Betriebsausgaben — alle abzugsfähigen Kosten
- Gewinnermittlung — Differenz Einnahmen − Ausgaben
- Ergänzende Angaben — z. B. Pkw-Nutzung, Investitionsabzug
Schritt 1: Stammdaten
Steuernummer, Bundesland, Tätigkeitsbezeichnung. Wichtig: Bei Kleinunternehmer-Eigenschaft das entsprechende Feld in Zeile 11 ankreuzen ("Wurde von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht?"). Damit signalisierst du dem Finanzamt, dass keine USt-Voranmeldungen abzugeben waren.
Schritt 2: Betriebseinnahmen
Alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit gehören hier rein. Als Kleinunternehmer ist das schlicht der Bruttoumsatz deiner Rechnungen — keine USt herauszurechnen.
Unterscheidung nach:
- Umsatzsteuerfreie Umsätze §19 UStG (Zeile 14) — für Kleinunternehmer der Hauptposten
- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Zeile 15–17) — nur falls du teilweise schon umsatzsteuerpflichtig bist
- Sonstige Erträge: Privatentnahmen, Veräußerung von Anlagevermögen
Schritt 3: Betriebsausgaben
Hier ist der größte Spielraum — und die größte Fehlerquelle. Wichtige Posten:
- Wareneinkauf, Materialaufwand (Zeile 26)
- Bezogene Leistungen (Zeile 27) — Subunternehmer, Freelancer, Agenturen
- Personalkosten (Zeile 30 ff.) — falls Aushilfen beschäftigt
- Raumkosten (Zeile 47) — Studio-Miete, anteilige Wohnungs-Miete bei Arbeitszimmer
- Sonstige Aufwendungen — Fortbildung, Fachliteratur, Versicherungen, Bürobedarf, Software-Abos
- Abschreibungen (AfA) — bei Anschaffungen über 800 € netto (= 952 € brutto bei 19 %) Abschreibung über die Nutzungsdauer
- Pkw-Kosten — Fahrtenbuch oder 1 %-Regelung
Als Kleinunternehmer kannst du die Bruttobeträge ansetzen (inkl. der gezahlten USt — du ziehst ja keine Vorsteuer).
Schritt 4: Gewinnermittlung
Einnahmen − Ausgaben = steuerlicher Gewinn. Dieser Gewinn fließt in die Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbe) deiner Einkommensteuererklärung. Auf diesen Gewinn berechnet das Finanzamt deine Einkommensteuer (vereinfacht über die Tariftabelle des §32a EStG).
Häufige Stolperfallen
- Privatentnahmen vergessen: Eigene Bezahlung aus dem Geschäftskonto ist keine Betriebsausgabe und mindert nicht den Gewinn. Sie wird in der EÜR als Privatentnahme gebucht.
- Sammelposten und GWG verwechselt: Wirtschaftsgüter unter 800 € netto sofort absetzen oder im Sammelposten (250 € − 1.000 €) bündeln. Beides ist möglich — aber pro Jahr einheitlich.
- Bewirtungskosten zu großzügig: Nur 70 % der angemessenen Kosten sind abziehbar (§4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), und nur mit Bewirtungs-Beleg.
- Häusliches Arbeitszimmer: Pauschalierung ab 2023 möglich (1.260 € pro Jahr), wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Sonst gar nicht abziehbar.
- Krankenversicherung: Geht nicht in die EÜR — sondern als Sonderausgabe in deine Einkommensteuererklärung.
Frist 2026
Die EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. Stichtag für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026 (mit Steuerberater bis Ende Februar 2027). Verlängerungen sind formlos möglich.
Für die Abgabe brauchst du ELSTER. Wer es einfacher mag, nutzt eine Steuersoftware wie WISO Steuer oder smartsteuer — sie generieren die ELSTER-konforme EÜR mit ein paar Klicks.