Kleinunternehmer-Steuererklärung — Anlage EÜR ausfüllen
Als Kleinunternehmer reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG. Du musst keine doppelte Buchführung machen, keine Bilanz erstellen — aber die Anlage EÜR korrekt ausfüllen. Ein Leitfaden durch die wichtigsten Felder.
Was ist die Anlage EÜR?
Eine standardisierte Excel-ähnliche Aufstellung deiner Betriebseinnahmen und -ausgaben. Du gibst sie elektronisch über ELSTER zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Sie ist Pflicht für jeden, der eine EÜR macht — also alle Solo-Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Gewerbetreibenden ohne Bilanzpflicht.
Die Struktur
Die Anlage EÜR ist in mehrere Blöcke gegliedert:
- Stammdaten (Name, Steuernummer, Art der Tätigkeit, Beginn/Ende)
- Betriebseinnahmen — alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit
- Betriebsausgaben — alle abzugsfähigen Kosten
- Gewinnermittlung — Differenz Einnahmen − Ausgaben
- Ergänzende Angaben — z. B. Pkw-Nutzung, Investitionsabzug
Schritt 1: Stammdaten
Steuernummer, Bundesland, Tätigkeitsbezeichnung. Wichtig: Bei Kleinunternehmer-Eigenschaft das entsprechende Feld in Zeile 11 ankreuzen ("Wurde von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht?"). Damit signalisierst du dem Finanzamt, dass keine USt-Voranmeldungen abzugeben waren.
Schritt 2: Betriebseinnahmen
Alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit gehören hier rein. Als Kleinunternehmer ist das schlicht der Bruttoumsatz deiner Rechnungen — keine USt herauszurechnen.
Unterscheidung nach:
- Umsatzsteuerfreie Umsätze §19 UStG (Zeile 14) — für Kleinunternehmer der Hauptposten
- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Zeile 15–17) — nur falls du teilweise schon umsatzsteuerpflichtig bist
- Sonstige Erträge: Privatentnahmen, Veräußerung von Anlagevermögen
Schritt 3: Betriebsausgaben
Hier ist der größte Spielraum — und die größte Fehlerquelle. Wichtige Posten:
- Wareneinkauf, Materialaufwand (Zeile 26)
- Bezogene Leistungen (Zeile 27) — Subunternehmer, Freelancer, Agenturen
- Personalkosten (Zeile 30 ff.) — falls Aushilfen beschäftigt
- Raumkosten (Zeile 47) — Studio-Miete, anteilige Wohnungs-Miete bei Arbeitszimmer
- Sonstige Aufwendungen — Fortbildung, Fachliteratur, Versicherungen, Bürobedarf, Software-Abos
- Abschreibungen (AfA) — bei Anschaffungen über 800 € netto (= 952 € brutto bei 19 %) Abschreibung über die Nutzungsdauer
- Pkw-Kosten — Fahrtenbuch oder 1 %-Regelung
Als Kleinunternehmer kannst du die Bruttobeträge ansetzen (inkl. der gezahlten USt — du ziehst ja keine Vorsteuer).
Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Laptop, Telefon, Internetanschluss — die meisten Solo-Selbstständigen nutzen diese Dinge sowohl beruflich als auch privat. Das Finanzamt akzeptiert eine nachvollziehbare Schätzung des betrieblichen Anteils. 60–80 % für ein Laptop, das hauptsächlich beruflich genutzt wird, sind in der Praxis selten ein Problem. Problematisch wird es, wenn jemand ein Gerät zu 100 % als Betriebsausgabe ansetzt, das erkennbar auch privat verwendet wird — hier solltest du im Zweifelsfall konservativ schätzen und die Begründung kurz notieren.
Telefon und Internet werden häufig mit einem pauschalen beruflichen Anteil von 20–50 % angesetzt. Wer den tatsächlichen beruflichen Anteil nachweisen will, kann die monatlichen Verbindungsnachweise auswerten — das lohnt sich aber nur bei hohen Telefonkosten. Für die meisten Kleinunternehmer ist die Pauschalschätzung das Mittel der Wahl.
Reisekosten und Fahrtkosten
Fahrten zum Kunden, zu Veranstaltungen oder in die Geschäftsstelle eines Auftraggebers sind Betriebsausgaben. Für das eigene Auto gilt entweder das Fahrtenbuch (exakte Nachweise) oder die Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (ab 20. km: 0,38 €). Bei Bahnfahrten und ÖPNV setze einfach den tatsächlichen Ticketpreis an. Übernachtungskosten bei Dienstreisen sind mit dem tatsächlichen Hotelbeleg abzugsfähig, Verpflegungsmehraufwand pauschal nach der gesetzlichen Tagegeld-Tabelle.
Schritt 4: Gewinnermittlung
Einnahmen − Ausgaben = steuerlicher Gewinn. Dieser Gewinn fließt in die Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbe) deiner Einkommensteuererklärung. Auf diesen Gewinn berechnet das Finanzamt deine Einkommensteuer (vereinfacht über die Tariftabelle des §32a EStG).
Wichtig: Die Anlage S ist für Freiberufler (§18 EStG) — also Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Grafiker, Texter, Übersetzer und viele andere akademische oder kreativ-künstlerische Berufe. Die Anlage G ist für Gewerbetreibende (§15 EStG). Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, schau in den Ratgeber Gewerbe vs. Freiberufler. Die Unterscheidung wirkt sich auch auf die Gewerbesteuer aus: Freiberufler zahlen keine, Gewerbetreibende dagegen schon — allerdings erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr (Freibetrag nach §11 GewStG).
Was viele nicht wissen: Einen Verlust in der EÜR — also wenn Ausgaben die Einnahmen übersteigen — kannst du steuerlich geltend machen. Er wird mit anderen Einkünften im selben Jahr verrechnet (horizontaler Verlustausgleich) oder in andere Jahre vor- oder zurückgetragen. Gerade im Gründungsjahr, wenn viele Anschaffungen anfallen aber die Einnahmen noch gering sind, kann das die Steuerlast aus dem Hauptjob spürbar senken.
Abschreibungen (AfA) — wie das in der Praxis funktioniert
Wer ein Wirtschaftsgut über 800 € netto kauft, kann es nicht sofort vollständig als Ausgabe abziehen — sondern muss es über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Das Finanzamt hat dafür eine offizielle Tabelle veröffentlicht (AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter, auf bmf.de abrufbar). Typische Nutzungsdauern:
- Laptop / Desktop-PC: 3 Jahre
- Smartphone (beruflich genutzt): 3 Jahre
- Kamera (Profi): 7 Jahre
- Büromöbel: 13 Jahre
- PKW: 6 Jahre
Beispiel: Du kaufst im März 2025 eine Kamera für 2.800 € brutto (= 2.352 € netto bei 19 % USt). Als Kleinunternehmer setzt du den Bruttobetrag an, also 2.800 €. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 7 Jahre. Jährliche AfA: 2.800 € ÷ 7 = 400 €. Im Kaufjahr 2025 zählen nur die Monate ab dem Kauf — bei Kauf im März also 10/12 des Jahresbetrags, also 333 €. In den Folgejahren jeweils 400 €. In der EÜR trägst du die Abschreibung in die Anlage AVEÜR (Anlagenverzeichnis) ein — ELSTER führt dich durch dieses Unterformular.
Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (als Kleinunternehmer: bis 952 € brutto) können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort im Kaufjahr vollständig abgesetzt werden — ohne Abschreibung über mehrere Jahre. Das vereinfacht die Buchführung erheblich.
Vollständiges Beispiel: Marlene, Grafikdesignerin, 2025
Marlene ist freiberufliche Grafikdesignerin, Kleinunternehmerin seit Januar 2025, Hauptberuf ist ein 30-Stunden-Angestelltenjob.
| Position | Betrag | EÜR-Zeile |
|---|---|---|
| Einnahmen | ||
| Honorare (§19 UStG, keine USt) | 11.400 € | Zeile 14 |
| Ausgaben | ||
| Adobe Creative Cloud (Jahresabo) | 600 € | Sonstige Aufwendungen |
| Fachliteratur, Online-Kurse | 320 € | Fortbildungskosten |
| Laptop (1.200 € brutto, 3 Jahre AfA) | 400 € (1/3) | AfA |
| Bürobedarf, Porto | 110 € | Sonstige Aufwendungen |
| Telefon/Internet (40 % beruflich) | 240 € | Telekommunikation |
| Arbeitszimmer-Pauschale | 1.260 € | Raumkosten |
| Summe Ausgaben | 2.930 € | |
| Gewinn | 8.470 € | → Anlage S |
Auf 8.470 € Gewinn zahlt Marlene Einkommensteuer — zu ihrem Grenzsteuersatz aus dem Angestelltenverhältnis. Vorauszahlungen hat das Finanzamt nicht festgesetzt, weil der Gewinn im ersten Jahr noch geschätzt war. Ab 2026 kommen wahrscheinlich Vorauszahlungen.
Welche Belege musst du aufheben?
Alles, was in die EÜR eingeht, muss belegbar sein. Konkret: Du brauchst für jede Betriebsausgabe einen Beleg — eine Quittung, eine Rechnung oder einen Kontoauszug. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung alle Belege anfordern, in der Regel für die letzten vier bis zehn Jahre.
Für die EÜR reicht eine einfache digitale Ablage: Rechnungen als PDF in Jahresordnern sortiert, dazu der Kontoauszug als Beleg für den Zahlungsabgang. Handgeschriebene Quittungen sind grundsätzlich anerkannt, sollten aber Datum, Betrag, Leistungsbeschreibung und Empfänger enthalten. Bewirtungsbelege müssen zusätzlich Anlass, Teilnehmer und Ort dokumentieren — ohne diese Angaben ist der Abzug gefährdet.
Eine Besonderheit gilt für private Pkw-Nutzung: Wer den beruflichen Anteil pauschal schätzt (z. B. 30 %), sollte eine kurze Notiz anlegen, wie er darauf gekommen ist. Wer ein Fahrtenbuch führt, hat die stärkste Grundlage — aber auch den größten Aufwand. Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Belege: grundsätzlich zehn Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Auch digitale Belege (z. B. E-Mail-Rechnungen als PDF) sind anerkannt, sofern sie unveränderbar gespeichert sind.
Häufige Fragen zur Anlage EÜR
Muss ich die Anlage EÜR abgeben, auch wenn ich nur 3.000 € verdient habe?
Ja — die Pflicht zur Anlage EÜR gilt unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Sobald du eine selbstständige Tätigkeit ausübst und eine Einkommensteuererklärung abgibst, muss die Anlage EÜR mit eingereicht werden. Die einzige Ausnahme: Wer seinen Gewinn mithilfe der doppelten Buchführung (Bilanz) ermittelt, gibt keine EÜR ab — das betrifft Kleinunternehmer in aller Regel nicht.
Kann ich die Krankenversicherung in der EÜR als Betriebsausgabe abziehen?
Nein — Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben. Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung, nicht in die EÜR. Das ist ein häufiger Fehler, der die Betriebsausgaben zu hoch ausweist. Rentenversicherungsbeiträge (freiwillig oder als Pflichtmitglied der Künstlersozialkasse) laufen ebenfalls über Sonderausgaben, nicht über die EÜR.
Was gilt für die Arbeitszimmer-Pauschale ab 2023?
Seit dem Veranlagungsjahr 2023 können Selbstständige pauschal 1.260 € pro Jahr für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen — vorausgesetzt, das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Das bedeutet: Wer hauptsächlich von zuhause arbeitet, kann die Pauschale nutzen. Wer ein Büro oder Atelier außerhalb hat und nur gelegentlich zuhause arbeitet, hat keinen Anspruch. Die Pauschale ist mit 1.260 € gedeckelt und gilt pro Person, nicht pro Arbeitsbereich — wer beide Ehepartner einzeln abrechnen will, braucht getrennte Zimmer und getrennte Nachweise.
Was mache ich, wenn ich im Laufe des Jahres die Kleinunternehmergrenze überschritten habe?
Dann gibt es in deiner EÜR zwei Arten von Einnahmen: vor der Grenzüberschreitung (§19-Umsätze ohne USt) und nach der Grenzüberschreitung (umsatzsteuerpflichtige Umsätze). Du trägst beide Arten getrennt ein — die §19-Umsätze in Zeile 14, die umsatzsteuerpflichtigen in Zeile 15 ff. Für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze trägst du nur den Nettobetrag als Einnahme ein (die USt fließt über die USt-Jahreserklärung). Wenn dir das beim ersten Mal unklar ist, ist das ein guter Anlass für eine Einmalberatung beim Steuerberater.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zur Anlage EÜR wieder. Steuerrecht ändert sich regelmäßig — überprüfe die genannten Paragraphen und Pauschalen vor der Abgabe auf Aktualität. Spezifische Fragen zur eigenen steuerlichen Situation sollten mit einem Steuerberater oder über das ELSTER-Hilfeportal geklärt werden.
Häufige Stolperfallen
- Privatentnahmen vergessen: Eigene Bezahlung aus dem Geschäftskonto ist keine Betriebsausgabe und mindert nicht den Gewinn. Sie wird in der EÜR als Privatentnahme gebucht.
- Sammelposten und GWG verwechselt: Wirtschaftsgüter unter 800 € netto sofort absetzen oder im Sammelposten (250 € − 1.000 €) bündeln. Beides ist möglich — aber pro Jahr einheitlich.
- Bewirtungskosten zu großzügig: Nur 70 % der angemessenen Kosten sind abziehbar (§4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), und nur mit Bewirtungs-Beleg.
- Häusliches Arbeitszimmer: Pauschalierung ab 2023 möglich (1.260 € pro Jahr), wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Sonst gar nicht abziehbar.
- Krankenversicherung: Geht nicht in die EÜR — sondern als Sonderausgabe in deine Einkommensteuererklärung.
Frist 2026
Die EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. Stichtag für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026 (mit Steuerberater bis Ende Februar 2027). Verlängerungen sind formlos möglich.
Für die Abgabe brauchst du ELSTER. Wer es einfacher mag, nutzt eine Steuersoftware wie WISO Steuer oder smartsteuer — sie generieren die ELSTER-konforme EÜR mit ein paar Klicks. Tipp: Reiche nicht erst im Juli ein, wenn du eine Nachzahlung erwartest. Frühzeitige Abgabe (März/April) gibt dir mehr Zeit, die Steuernachzahlung finanziell einzuplanen. Außerdem erhältst du den Bescheid früher — und kannst eventuelle Fehler noch innerhalb der Einspruchsfrist korrigieren.
ELSTER selbst ist kostenlos und funktioniert für die meisten einfachen Fälle gut. Für die Registrierung brauchst du das einmalig per Post zugeschickte ELSTER-Zertifikat — plane dafür etwa zwei Wochen ein. Wer das erste Mal mit ELSTER arbeitet, sollte sich Zeit nehmen: Die Oberfläche ist nicht besonders intuitiv, aber die eingebauten Erklärungstexte zu jedem Feld helfen gut. Steuersoftware-Lösungen wie WISO, Lexoffice oder Taxfix führen dich Schritt für Schritt durch eine verständlichere Oberfläche und übernehmen das Übertragen in die offizielle ELSTER-Struktur automatisch. Lexoffice hat den Vorteil, dass es gleichzeitig als Buchhaltungs-Tool funktioniert und die EÜR quasi nebenbei mitschreibt — für Solo-Selbstständige mit regelmäßigen Transaktionen oft das Komfortabelste.
Gründungsjahr und Rumpfjahre
Wer im Laufe eines Jahres gründet — also nicht am 1. Januar —, muss für dieses "Rumpfjahr" trotzdem eine vollständige EÜR abgeben. Einnahmen und Ausgaben werden nur ab dem Gründungsdatum erfasst. In der EÜR trägst du Beginn und Ende der Tätigkeit in den Stammdaten ein.
Besonderheit bei der Kleinunternehmergrenze: Im Gründungsjahr wird der erzielte Jahresumsatz auf ein volles Jahr hochgerechnet (pro-rata). Wer zum Beispiel ab Oktober startet und in den letzten drei Monaten 5.000 € einnimmt, hat einen hochgerechneten Jahresumsatz von 20.000 € — und bleibt damit unter der 25.000-€-Grenze. Die Hochrechnung ist also nicht dein tatsächlicher Umsatz, sondern nur ein Prüfwert für die Grenzfrage. In der EÜR selbst trägst du nur die tatsächlichen Einnahmen ein, nicht den hochgerechneten Wert.
Für das Folgejahr gilt dann als Vergleichsmaßstab für die 25.000-€-Grenze dein tatsächlicher Umsatz des Rumpfjahres — nicht der hochgerechnete. Das hat das BMF im Schreiben zur §19-Reform 2025 klargestellt.