Kleinunternehmer-Steuererklärung — Anlage EÜR ausfüllen

Stand: 2026-04-27 · Lesezeit ca. 7 Min.

Als Kleinunternehmer reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG. Du musst keine doppelte Buchführung machen, keine Bilanz erstellen — aber die Anlage EÜR korrekt ausfüllen. Ein Leitfaden durch die wichtigsten Felder.

Was ist die Anlage EÜR?

Eine standardisierte Excel-ähnliche Aufstellung deiner Betriebseinnahmen und -ausgaben. Du gibst sie elektronisch über ELSTER zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Sie ist Pflicht für jeden, der eine EÜR macht — also alle Solo-Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Gewerbetreibenden ohne Bilanzpflicht.

Die Struktur

Die Anlage EÜR ist in mehrere Blöcke gegliedert:

  1. Stammdaten (Name, Steuernummer, Art der Tätigkeit, Beginn/Ende)
  2. Betriebseinnahmen — alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit
  3. Betriebsausgaben — alle abzugsfähigen Kosten
  4. Gewinnermittlung — Differenz Einnahmen − Ausgaben
  5. Ergänzende Angaben — z. B. Pkw-Nutzung, Investitionsabzug

Schritt 1: Stammdaten

Steuernummer, Bundesland, Tätigkeitsbezeichnung. Wichtig: Bei Kleinunternehmer-Eigenschaft das entsprechende Feld in Zeile 11 ankreuzen ("Wurde von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht?"). Damit signalisierst du dem Finanzamt, dass keine USt-Voranmeldungen abzugeben waren.

Schritt 2: Betriebseinnahmen

Alle Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit gehören hier rein. Als Kleinunternehmer ist das schlicht der Bruttoumsatz deiner Rechnungen — keine USt herauszurechnen.

Unterscheidung nach:

Schritt 3: Betriebsausgaben

Hier ist der größte Spielraum — und die größte Fehlerquelle. Wichtige Posten:

Als Kleinunternehmer kannst du die Bruttobeträge ansetzen (inkl. der gezahlten USt — du ziehst ja keine Vorsteuer).

Schritt 4: Gewinnermittlung

Einnahmen − Ausgaben = steuerlicher Gewinn. Dieser Gewinn fließt in die Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbe) deiner Einkommensteuererklärung. Auf diesen Gewinn berechnet das Finanzamt deine Einkommensteuer (vereinfacht über die Tariftabelle des §32a EStG).

Häufige Stolperfallen

Frist 2026

Die EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. Stichtag für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026 (mit Steuerberater bis Ende Februar 2027). Verlängerungen sind formlos möglich.

Für die Abgabe brauchst du ELSTER. Wer es einfacher mag, nutzt eine Steuersoftware wie WISO Steuer oder smartsteuer — sie generieren die ELSTER-konforme EÜR mit ein paar Klicks.