Vorsteuer als Kleinunternehmer — wirklich kein Abzug?

Stand: 2026-04-27 · Lesezeit ca. 4 Min.

Die kurze Antwort: Nein, du kannst keine Vorsteuer ziehen. Solange du Kleinunternehmer nach §19 UStG bist, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen — auch wenn deine Eingangsrechnungen ordnungsgemäß USt ausweisen. Aber es gibt zwei Sonderfälle, die viele übersehen.

Die Grundregel

§19 Abs. 1 Satz 4 UStG ist eindeutig: Beim Kleinunternehmer wird die geschuldete Umsatzsteuer „nicht erhoben" — und im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Praktisch: Auf jeder Eingangsrechnung steht zwar 19 % USt, aber dieser Betrag bleibt für dich Bestandteil der Anschaffungskosten. Du buchst brutto.

Beispiel

Du kaufst ein Notebook für 1.190 € brutto (= 1.000 € netto + 190 € USt).

Differenz: 64 € mehr Abschreibung pro Jahr (= mehr Steuerersparnis), plus die einmalige Vorsteuer-Erstattung von 190 €.

Sonderfall 1: Vorsteuer-Korrektur nach §15a UStG

Wenn du später zur Regelbesteuerung wechselst, kannst du für Anlagegüter (5 Jahre Beobachtungszeitraum für bewegliche Wirtschaftsgüter, 10 Jahre für Immobilien) einen Teil der ursprünglich verlorenen Vorsteuer nachträglich ansetzen.

Beispiel: Du kaufst 2024 ein Notebook (190 € enthaltene USt) als Kleinunternehmer. 2026 wechselst du zur Regelbesteuerung. Für die verbleibenden 3 Jahre (von 5) Korrekturzeitraum kannst du 3/5 × 190 € = 114 € als Vorsteuer geltend machen.

Sonderfall 2: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Kaufst du als Kleinunternehmer Waren bei einem Lieferanten in einem anderen EU-Staat ein und überschreitest die Erwerbsschwelle von 12.500 € pro Jahr, musst du die Erwerbsteuer in Deutschland anmelden. Hier gibt es eine Vorsteuer — aber nur in Höhe der Erwerbsteuer und mit der Pflicht, sie auch abzuführen. Im Endeffekt neutral, aber bürokratisch.

Wer unter der 12.500 €-Schwelle bleibt, kauft mit der ausländischen USt ein und kann sie nicht zurückholen.

Was du als Kleinunternehmer trotzdem machen kannst

Die exakte Berechnung des Vorsteuer-Verlusts pro geplanter Anschaffung macht der Vorsteuer-Verlust-Rechner.