Kleinunternehmer oder Freiberufler — was ist der Unterschied?

Stand: 2026-04-27 · Lesezeit ca. 4 Min.

„Bist du Freiberufler oder Kleinunternehmer?" — eine der häufigsten Verwechslungen unter Solos. Die Frage ist falsch gestellt, denn die zwei Begriffe beantworten verschiedene Fragen. Ein Klärungs-Versuch.

Zwei verschiedene Achsen

Die deutsche Steuerwelt unterscheidet:

Beide Achsen sind unabhängig voneinander. Du kannst jede Kombination haben:

Kleinunternehmer (§19 UStG)Regelbesteuerung
Freiberufler (§18 EStG)Klassischer Solo-Designer mit 18.000 € UmsatzAnwalt mit 80.000 € Umsatz
GewerbetreibenderKleiner Online-Shop mit 12.000 € UmsatzWachstums-Solo mit 60.000 € Umsatz

Was ist ein Freiberufler?

Freier Beruf ist in §18 EStG definiert. Klassische Beispiele: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Künstler, beratende Volks- und Betriebswirte, Hochschullehrer. Außerdem den klassischen freien Berufen ähnliche Tätigkeiten — z. B. IT-Berater mit Hochschulabschluss in Informatik.

Vorteile:

Was ist ein Gewerbetreibender?

Alle, die nicht freiberuflich oder land-/forstwirtschaftlich tätig sind. Klassiker: Online-Shop, Handwerk, Vertrieb, Coaching ohne Hochschul-Background. Pflichten:

Was ist ein Kleinunternehmer?

Eine umsatzsteuerliche Eigenschaft nach §19 UStG. Wer im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, kann auf den USt-Ausweis verzichten. Das ist eine Vereinfachung, kein Berufsstand. Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können Kleinunternehmer sein — und beide können auch jederzeit darauf verzichten.

Die ideale Kombi für Solos

Wer als Freiberufler-Kleinunternehmer arbeitet, hat die schlankste Bürokratie:

Steuerliche Pflichten reduzieren sich auf die jährliche Einkommensteuererklärung mit Anlagen S und EÜR. Diese Kombi gibt es so in praktisch keinem anderen EU-Land in dieser Schlankheit.

Wer entscheidet, ob du Freiberufler bist?

Das Finanzamt — auf Basis deines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Wer im Grenzbereich (z. B. „kreatives Coaching") arbeitet, kann sich vom Finanzamt vorab eine verbindliche Auskunft holen. Die ist gebührenpflichtig (ca. 250 € bei niedrigen Streitwerten), aber gibt Rechtssicherheit.

Kann ich beides parallel sein?

Ja. Wer freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit mischt (z. B. IT-Beratung + Online-Shop), muss beide Bereiche getrennt buchen — eine EÜR für den freiberuflichen Teil, eine für den gewerblichen. Die Kleinunternehmer-Eigenschaft (§19) wird über den Gesamtumsatz beurteilt: Beides zusammen darf die §19-Grenzen nicht reißen.

Häufige Verwechslung

„Ich bin Kleinunternehmer, also bin ich auch Freiberufler" — falsch. Du kannst Kleinunternehmer und Gewerbetreibender sein. Die §19-Befreiung ändert nichts an der Gewerbe-Pflicht. Wer einen kleinen Online-Shop betreibt, muss ihn anmelden, IHK-Beitrag (oft Mindestbeitrag) zahlen — auch als Kleinunternehmer.